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Nicht jede Sanierung muss gleich das ganze Haus umfassen. Einzelmaßnahmen (EM) sind gezielte Sanierungsschritte an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik. Sie sind ideal für Immobilieneigentümer, die ihr Gebäude sukzessive modernisieren oder gezielt Schwachstellen beseitigen möchten.
Der große Vorteil: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat diese Maßnahmen mit attraktiven Zuschüssen.
Hier ein Überblick, welche Bereiche als Einzelmaßnahme gefördert werden können:
Gebäudehülle:
Dämmung der Außenwände oder des Dachs.
Austausch von Fenstern und Haustüren gegen hochdämmende Modelle.
Dämmung von Kellerdecken oder obersten Geschossdecken.
Anlagentechnik (außer Heizung):
Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Einbau von "Smart Home"-Systemen zur Verbrauchsoptimierung.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch):
Umstieg auf erneuerbare Energien (z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie).
Heizungsoptimierung:
Der sogenannte "Hydraulische Abgleich".
Austausch von alten Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen.
Ein energetisches Sanierungsprojekt muss nicht immer ein Vermögen kosten. Besonders für Bauherren mit kleinerem Budget bietet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit der Bundesförderung (BEG) attraktive Wege.
Wussten Sie, dass Sie auch bei Eigenleistung von staatlichen Zuschüssen profitieren können? Wenn Sie die Sanierung (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke) selbst durchführen, werden zwar nicht Ihre Arbeitsstunden, aber die Materialkosten gefördert.
Einzelmaßnahmen sind der "Quick-Win" der energetischen Sanierung. Sie bieten:
Sofortige Kostensenkung: Reduzieren Sie Ihre Energiekosten ab dem ersten Tag nach der Umsetzung.
Hohe Flexibilität: Sie entscheiden über das Tempo und das Budget Ihrer Sanierung.
Staatliche Zuschüsse: Sichern Sie sich bis zu 20% Förderung (oder mehr bei Heizungstausch), sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Die Basis-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik beträgt:
15 % Grundförderung für die Material- bzw. Investitionskosten.
+ 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines von mir erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.